AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Upstalsboom für die Vermittlung von Ferienimmobilien

1. Allgemeine Bestimmungen

  • 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 69-71, 26725 Emden (im Weiteren „Upstalsboom“) und dem Gast über die Besorgung der mietweisen Überlassung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Apartments („im Weiteren Ferienimmobilie“), die insbesondere über die von Upstalsboom betriebene Internetpräsenz wie www.upstalsboom-ferienwohnungen.de (im Weiteren "Website“), das „Urlaubstelefon“ oder die Servicebüros von Upstalsboom oder auch über die Online-Portale sonstiger Anbieter (z.B. Anbieter der HRS Group), erbracht werden.
  • 1.2. Die Geschäftsbesorgung erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters (im Weiteren „Vermieter“). Upstalsboom ist nicht Eigentümerin der jeweiligen Ferienimmobilie. Upstalsboom wird insbesondere nicht Teil des zwischen dem Gast und dem Eigentümer bzw. Besitzer der jeweiligen Ferienimmobilie geschlossenen Mietvertrages.
  • 1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden, auch bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, dass Upstalsboom diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  • 1.4. Last-Minute-Buchungen sind Anreisen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss.

2. Vertragsschluss, Hinweis zur Vertragstextspeicherung

  • 2.1. Grundlage des Mietvertrags über eine Ferienimmobilie sind die über die Dienste von Upstalsboom hinterlegte Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
  • 2.2. Die Vertragssprache ist deutsch.
  • 2.3. Der Mietvertrag über eine Ferienimmobilie kommt zustande, wenn der Gast das ihm z. B. per E-Mail übermittelte Angebot sofort oder innerhalb der ihm genannten Frist – ohne Nennung einer Frist jedenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Zugang – bestätigt. Im Falle einer Last-Minute-Buchung (Ziffer 1.4.) kommt der Mietvertrag zustande, wenn der Gast das ihm unterbreitete verbindliche Angebot innerhalb von 24 Stunden in Textform (z. B. per E-Mail oder per Telefax) bestätigt. Upstalsboom ist berechtigt, die erforderlichen Erklärungen für den Vermieter der Ferienimmobilie abzugeben und anzunehmen.
  • 2.4. Der Gast kann die Besorgung der mietweisen Überlassung einer Ferienimmobilie auch über die Website beauftragen, die von Upstalsboom oder von Dritten betrieben werden. Für den Vertragsschluss über die von Upstalsboom betriebene Website gilt:
    1. 2.4.1. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Formulars im jeweiligen Dienst (z. B. Klick auf „Jetzt kostenpflichtig buchen“) beauftragt der Gast Upstalsboom die vom Gast ausgewählten Leistungen verbindlich zu besorgen.
    2. 2.4.2. Der Gast hat das elektronische Formular sorgfältig auszufüllen. Fehlerhafte Angaben kann er mittels der üblichen PC-Funktionen wie der „Zurück“-Funktion des Browsers bis zum Absenden des Formulars selbstständig korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Fehlerhafte Angaben (z. B. unrichtiger Name und/oder E-Mail-Adressen) können zu Fehlern im Vermittlungsvertrag und dem Mietvertrag über die Ferienimmobilie führen, für die dann der Gast verantwortlich ist.
    3. 2.4.3. Der Gast erhält nach dem Absenden des Formulars automatisiert eine Benachrichtigung, die ihm den Zugang der Anfrage, die über das Formular auf der Website gesendet wurde, bestätigt. Diese Benachrichtigung führt noch nicht zum Mietvertragsschluss; eine entsprechende Vertragsbestätigung wird nach Prüfung der Verfügbarkeit gesondert an den Gast übermittelt.
    4. 2.4.4. Die Vertragsbestätigung erfolgt in der Regel in Textform (z. B. per E-Mail), bedarf aber zur Wirksamkeit keiner bestimmten Form, und wird mit allen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen übermittelt. Wenn der Gast innerhalb von drei (3) Werktagen nach Absendung des elektronischen Formulars keine Vertragsbestätigung oder andere Nachricht von Upstalsboom zu seinem Auftrag erhalten hat, wird er gebeten, den SPAM-Ordner seines E-Mail-Accounts zu überprüfen und - sofern dies ergebnislos bleibt - das Urlaubstelefon von Upstalsboom zu kontaktieren.
    5. 2.4.5. Der Vertragstext wird von Upstalsboom nach Vertragsschluss befristet gespeichert, ist aber für den Gast nach dem Abschluss des Vorgangs auf der Website aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Gast ist daher angehalten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der elektronischen Vertragsbestätigung. Der Vertragstext wird nach der vollständigen Vertragsabwicklung gelöscht bzw. für die weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften oder überwiegende berechtigte Interessen auf Seiten von Upstalsboom entgegen.
    6. 2.4.6. Nutzt der Gast für den Vertragsschluss Online-Portale, die von Dritten betrieben werden, unterbreitet er dem Vermieter der Ferienimmobilie ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss, wenn er am Ende des jeweiligen Buchungsvorganges (nach Auswahl der Ferienimmobilie und Eingabe seiner Reisedaten, persönlichen Daten und Angaben zur Bezahlung) die Schaltfläche („Button“) betätigt, die ihn auf die Übernahme einer Zahlungspflicht ausdrücklich hinweist. Fehlerhafte Angaben kann der Gast auch hier mittels der üblichen PC-Funktionen wie der „Zurück“-Funktion des Browsers bis zum Absenden des Formulars selbstständig korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Der Vertrag kommt zustande, wenn er eine Bestätigung in Textform (in aller Regel per E-Mail) vom Vermieter der Ferienimmobilie oder in dessen Namen erhält. Im Hinblick auf Upstalsboom gelten die Ziffern 2.2., 2.4.4. und 2.4.5. entsprechend. Zu den Einzelheiten des Zustandekommens des Vertrages in den Diensten Dritter, den Berichtigungsmöglichkeiten bei der Nutzung von Online-Portalen, die von Dritten betrieben werden und der Vertragstextspeicherung durch die Dritten nimmt der Gast bitte die entsprechenden Hinweise des jeweiligen Website- bzw. Portalbetreibers zur Kenntnis, die von diesen AGB abweichen können.

3. Nichtbestehen des gesetzlichen Verbraucher-Widerrufsrecht

  • 3.1. Der Gast wird gebeten zu beachten, dass ihm als Verbraucher beim Abschluss von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht dann nicht zusteht, wenn es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
  • 3.2. Upstalsboom weist ferner darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach §651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossenen wurden kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651 h BGB. Handelt es sich hingegen um einen Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB, der von einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, dann steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt wiederum dann nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind.

4. Immobiliennutzung

  • 4.1. Gemietete Ferienimmobilien stehen dem Gast am Anreisetag ab 17:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienimmobilie ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat Geschirr, Küchengeräte etc. zu reinigen, Geschirrspüler und Kühlschrank auszuräumen und den Müll zu entsorgen.
  • 4.2. In ausgewiesenen Ferienimmobilien steht dem Gast ein Internetzugang bzw. WLAN zur Verfügung. Upstalsboom gibt bestehende Informationen des Vermieters hierzu (z. B. über Kostenpflicht/Kostenfreiheit) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an den Gast weiter. Der Gast wird gebeten zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Einrichtungen in den Ferienimmobilien nicht für eine intensive bzw. geschäftsmäßige Nutzung ausgelegt sind; insbesondere der Zugriff vieler Gäste zu bestimmten Zeiten kann zu einer verminderten Übertragungsqualität führen. Bei der Nutzung des Internetzugangs wird der Gast die Vorgaben des Vermieters beachten. Der Mieter verpflichtet sich den Internetzugang der Ferienimmobilie insbesondere nicht zu nutzen für:
    • die Verbreitung oder den Empfang von straf- bzw. rechtswidrigen lnhalten bzw. von Hinweisen auf solche lnhalte;
    • rechtswidrige Kontaktaufnahmen bzw. unerwünschten Nachrichtenversand (z. B. Verbreitung von SPAM);
    • die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen");
    • die Verletzung von nationalen bzw. internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie von sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
    • das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking");
    • die Benutzung von Einrichtungen oder das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetzugangs führen oder führen können.
  • 4.3. Das Mitbringen von Haustieren ist dem Gast nur bei Vorliegen einer Zustimmung, die mindestens der gesetzlichen Textform genügen muss, gestattet. Für die Mitnahme von Haustieren fällt ein Aufpreis an, der dem Gast im Rahmen des Vertragsschlusses rechtzeitig mitgeteilt wird.

5. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen

  • 5.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die gesetzlichen Steuern und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können zusätzlich anfallende lokale Abgaben (z.B. Kurtaxe, Übernachtungssteuer etc.). Die lokalen Abgaben werden grundsätzlich vom Gastgeber vor Ort erhoben, der den Betrag an die jeweilige Gemeinde weiterleitet. Auf eine eventuell zusätzlich anfallende Übernachtungssteuer wird bereits im Rahmen der Angebotsunterbreitung gesondert hingewiesen.
  • 5.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Beschreibung der Unterkunft sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.
  • 5.3. Wird die berufliche oder betriebliche Veranlassung des Aufenthalts vom Gast nachgewiesen, können Preise zuzüglich/exklusive der für entgeltliche private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anfallenden Tourismusabgaben angegeben werden. Zur Nachweisführung ist die Angabe einer validen Firmenanschrift für die Rechnungslegung und die Vorlage der ausgefüllten Arbeitgeberbestätigung erforderlich.
  • 5.4. Pro Vertragsschluss fällt ein Serviceentgelt in Höhe von 19,00 € inkl. MwSt. an.
  • 5.5. Der vereinbarte Preis ist in voller Höhe bis spätestens einen (1) Monat vor dem Anreisetag auf das in der Vertragsbestätigung benannte Konto von Upstalsboom zu überweisen. Abweichend davon ist der Preis der Unterbringung bei Last-Minute-Buchungen mit Bereitstellung fällig. Upstalsboom ist vom jeweiligen Vermieter der jeweiligen Ferienimmobilie ausdrücklich zum Inkasso bevollmächtigt.
  • 5.6. Im zu zahlenden Gesamtpreis ist eine Endreinigungspauschale enthalten, deren Höhe von Zuschnitt und Ausstattung der jeweiligen Ferienimmobilie abhängig ist. Die Pauschale wird bei Vertragsschluss in konkreter Höhe genannt. Der Gast ist verpflichtet, vor dem Vertragsschluss anzugeben, ob er die Endreinigung der Ferienimmobilie eigenständig durchführen wird. Nach ordnungsgemäßer und von Upstalsboom bestätigter Endreinigung wird dem Gast die Endreinigungspauschale erstattet.
  • 5.7. Im Gesamtpreis nicht enthalten ist die Bereitstellung von Bettwäsche, Dusch- und Handtüchern in den Ferienwohnungen und -häusern (ausgenommen Aparthotels). Ein entsprechendes Wäschepaket kann der Gast - soweit verfügbar - optional gegen einen Aufpreis, welcher sich nach der aktuell geltenden Preisliste von Upstalsboom richtet, pro Person hinzubuchen.

6. Rücktritt bzw. Nichtanreise des Gastes

  • 6.1. Ein Rücktritt des Gastes vom Mietvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
  • 6.2. Ist das nicht der Fall, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Miete trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Gast wird von der Mietzahlungspflicht nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der Ferienimmobilie gehindert wird. Die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienimmobilie sowie die ersparten Aufwendungen sind auf den Mietpreis anzurechnen. Kann die Ferienimmobilie nicht anderweitig vermietet werden, werden pauschal 20 % vom Mietpreis als ersparte Aufwendungen abgezogen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die vorgenannte Pauschale nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Upstalsboom behält sich vor, dem Gast in diesem Fall ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 40,00 € inkl. MwSt. zu berechnen.
  • 6.3. Der Rücktritt sollte in Textform (in aller Regel per E-Mail an info@upstalsboom.de) erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Upstalsboom eingeht.
  • 6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
  • 6.5. Auf den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes (z. B. über Reiserücktrittskosten) wird empfehlend hingewiesen.

7. Beanstandungen des Gastes

  • 7.1. Sollten Beanstandungen auftreten, so obliegt es dem Gast, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Upstalsboom wird sich zwar bei entsprechender Kontaktaufnahme gleichfalls um eine Behebung der Beanstandungen bemühen. Sie ist hierzu jedoch nicht verpflichtet und eine Beanstandung gegenüber Upstalsboom entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung, die Beanstandung unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
  • 7.2. Der Gast wird gebeten zu beachten, dass Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter teilweise oder insgesamt entfallen können, sofern diese Anzeige durch den Gast schuldhaft nicht erfolgt.

8. Verjährung

  • 8.1. Ansprüche des Gastes gegen Upstalsboom aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb eines Jahres, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder solchen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Upstalsboom oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Upstalsboom beruhen.
  • 8.2. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  • 8.3. Schweben zwischen dem Gast und Upstalsboom Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Vermieter, bzw. Upstalsboom die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Haftungsbeschränkung

  • 9.1. Soweit sich aus diesem Vertrag und nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Upstalsboom bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • 9.2. Upstalsboom haftet nicht für die Angaben des Vermieters sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Vermieter zu erbringenden Leistungen.
  • 9.3. Upstalsboom haftet aus dem Besorgungsvertrag gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
  • 9.4. Auf Schadensersatz haftet Upstalsboom – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Upstalsboom vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Upstalsboom jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • 9.5. Die sich aus Ziffer 9.4. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Upstalsboom nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Upstalsboom einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.
  • 9.6. Die Haftung des Vermieters aus dem Unterkunftsvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
  • 9.7. Für die Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB.
  • 9.8. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

10. Datenschutz

  • 10.1. 10.1. Die Vertragsparteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Im Rahmen der Nutzung der Dienste von Upstalsboom kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Nutzers kommen (z.B. Kontaktformular, Buchungsstrecke). Die dafür geltenden Datenschutzinformationen von Upstalsboom sind unter www.upstalsboom-ferienwohnungen.de/datenschutz abrufbar.

11. Änderungen der AGB

  • 11.1. Upstalsboom behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. Eine Änderung dieser AGB sind auch Änderungen bestehender oder die Einführung neuer Grundfunktionen oder Applikationen.
  • 11.2. Upstalsboom wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.
  • 11.3. Die Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig, mindestens jedoch mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen, in Textform an die vom Nutzer hinterlegten Kontaktdaten bekannt gegeben; Upstalsboom wird den Nutzer auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen.
  • 11.4. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Websites bzw. Dienste von Upstalsboom als angenommen.
  • 11.5. Wirkt sich die Änderung zu Lasten des Nutzers aus, steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu, das mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Inkrafttretens der Änderung mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber Upstalsboom auszuüben ist.
  • 11.6. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach den vorigen Absätzen sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Solche Änderungen können nur durch einvernehmliche Vereinbarung zwischen dem Gast und Upstalsboom vorgenommen werden.

12. Hinweise zur Verbraucherstreitschlichtung

  • 12.1. Upstalsboom ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei Beschwerden kann sich der Gast daher an feedback@upstalsboom.de wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen.
  • 12.2. Upstalsboom ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats verpflichtet, über die Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission zu informieren. Erreichbar ist diese mit diesem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Weiterführende Informationen stehen dort zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung steht Upstalsboom unter der im Website-Impressum genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.
  • 12.3. Upstalsboom weist des Weiteren darauf hin, dass Upstalsboom keine Verpflichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen trifft und eine solche Pflicht auch nicht freiwillig übernommen worden ist.

13. Schlussbestimmungen

  • 13.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Upstalsboom und dem Gast aus dem Vermittlungsvertrag und diesen AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Gast ein Verbraucher gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird. Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, wenn der Vertragsabschluss nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • 13.2. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vermittlungsvertrag Emden. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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