AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Upstalsboom für die Vermittlung von Ferienimmobilien


1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Upstalsboom Hotel + Freizeit GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str.
       69-71, 26725 Emden (im Weiteren „Upstalsboom“) und dem Gast über die Besorgung der mietweisen Überlassung von Ferienhäusern,
       Ferienwohnungen und Apartments („im Weiteren Ferienimmobilie“), die insbesondere über die von Upstalsboom betriebene Internetpräsenz wie
       www.upstalsboom-ferienwohnungen.de (im Weiteren "Website“), das „Urlaubstelefon“ oder die Servicebüros von Upstalsboom oder auch über die
       Online-Portale sonstiger Anbieter (z.B. Anbieter der HRS Group), erbracht werden.

1.2. Die Geschäftsbesorgung erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters (im Weiteren „Vermieter“). Upstalsboom ist nicht
       Eigentümerin der jeweiligen Ferienimmobilie. Upstalsboom wird insbesondere nicht Teil des zwischen dem Gast und dem Eigentümer bzw.
       Besitzer der jeweiligen Ferienimmobilie geschlossenen Mietvertrages.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden, auch bei Kenntnis, keine Anwendung, es sei denn, dass Upstalsboom diesen ausdrücklich schriftlich
       zugestimmt hat.

1.4. Last-Minute-Buchungen sind Anreisen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss.


2. Vertragsschluss, Hinweis zur Vertragstextspeicherung

2.1. Grundlage des Mietvertrags über eine Ferienimmobilie sind die über die Dienste von Upstalsboom hinterlegte Beschreibung der Unterkunft und
       die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

2.2. Die Vertragssprache ist deutsch.

2.3. Der Mietvertrag über eine Ferienimmobilie kommt zustande, wenn der Gast das ihm z. B. per E-Mail übermittelte Angebot sofort oder innerhalb
       der ihm genannten Frist – ohne Nennung einer Frist jedenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Zugang – bestätigt. Im Falle einer Last-Minute-Buchung
       (Ziffer 1.4.) kommt der Mietvertrag zustande, wenn der Gast das ihm unterbreitete verbindliche Angebot innerhalb von 24 Stunden in Textform (z.
       B. per E-Mail oder per Telefax) bestätigt. Upstalsboom ist berechtigt, die erforderlichen Erklärungen für den Vermieter der Ferienimmobilie
       abzugeben und anzunehmen.

2.4.  Der Gast kann die Besorgung der mietweisen Überlassung einer Ferienimmobilie auch über die Website beauftragen, die von Upstalsboom oder
        von Dritten betrieben werden. Für den Vertragsschluss über die von Upstalsboom betriebene Website gilt:

2.4.1.     Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Formulars im jeweiligen Dienst (z. B. Klick auf „Jetzt kostenpflichtig buchen“)
              beauftragt der Gast Upstalsboom die vom Gast ausgewählten Leistungen verbindlich zu besorgen.

2.4.2.     Der Gast hat das elektronische Formular sorgfältig auszufüllen. Fehlerhafte Angaben kann er mittels der üblichen PC-Funktionen wie der
              „Zurück“-Funktion des Browsers bis zum Absenden des Formulars selbstständig korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Fehlerhafte
              Angaben (z. B. unrichtiger Name und/oder E-Mail-Adressen) können zu Fehlern im Vermittlungsvertrag und dem Mietvertrag über die
              Ferienimmobilie führen, für die dann der Gast verantwortlich ist.

2.4.3      Der Gast erhält nach dem Absenden des Formulars automatisiert eine Benachrichtigung, die ihm den Zugang der Anfrage, die über das
              Formular auf der Website gesendet wurde, bestätigt. Diese Benachrichtigung führt noch nicht zum Mietvertragsschluss; eine
              entsprechende Vertragsbestätigung wird nach Prüfung der Verfügbarkeit gesondert an den Gast übermittelt.

2.4.4.     Die Vertragsbestätigung erfolgt in der Regel in Textform (z. B. per E-Mail), bedarf aber zur Wirksamkeit keiner bestimmten Form, und
              wird mit allen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen übermittelt. Wenn der Gast innerhalb von drei
              (3) Werktagen nach Absendung des elektronischen Formulars keine Vertragsbestätigung oder andere Nachricht von Upstalsboom zu
              seinem Auftrag erhalten hat, wird er gebeten, den SPAM-Ordner seines E-Mail-Accounts zu überprüfen und - sofern dies ergebnislos
              bleibt - das Urlaubstelefon von Upstalsboom zu kontaktieren.

2.4.5.     Der Vertragstext wird von Upstalsboom nach Vertragsschluss befristet gespeichert, ist aber für den Gast nach dem Abschluss des
              Vorgangs auf der Website aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Gast ist daher angehalten, selbst für eine
              Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der elektronischen Vertragsbestätigung. Der Vertragstext wird nach der
              vollständigen Vertragsabwicklung gelöscht bzw. für die weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen abgaben- bzw.
              handelsrechtliche Vorschriften oder überwiegende berechtigte Interessen auf Seiten von Upstalsboom entgegen.

2.4.6.     Nutzt der Gast für den Vertragsschluss Online-Portale, die von Dritten betrieben werden, unterbreitet er dem Vermieter der
              Ferienimmobilie ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss, wenn er am Ende des jeweiligen Buchungsvorganges (nach Auswahl der
              Ferienimmobilie und Eingabe seiner Reisedaten, persönlichen Daten und Angaben zur Bezahlung) die Schaltfläche („Button“) betätigt,
              die ihn auf die Übernahme einer Zahlungspflicht ausdrücklich hinweist. Fehlerhafte Angaben kann der Gast auch hier mittels der
              üblichen PC-Funktionen wie der „Zurück“-Funktion des Browsers bis zum Absenden des Formulars selbstständig korrigieren oder den
              Vorgang abbrechen. Der Vertrag kommt zustande, wenn er eine Bestätigung in Textform (in aller Regel per E-Mail) vom Vermieter der
              Ferienimmobilie oder in dessen Namen erhält. Im Hinblick auf Upstalsboom gelten die Ziffern 2.2., 2.4.4. und 2.4.5. entsprechend. Zu
              den Einzelheiten des Zustandekommens des Vertrages in den Diensten Dritter, den Berichtigungsmöglichkeiten bei der Nutzung von
              Online-Portalen, die von Dritten betrieben werden und der Vertragstextspeicherung durch die Dritten nimmt der Gast bitte die
              entsprechenden Hinweise des jeweiligen Website- bzw. Portalbetreibers zur Kenntnis, die von diesen AGB abweichen können.

3. Nichtbestehen des gesetzlichen Verbraucher-Widerrufsrecht

3.1. Der Gast wird gebeten zu beachten, dass ihm als Verbraucher beim Abschluss von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht dann nicht
       zusteht, wenn es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu
       Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer 
       Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin
        oder Zeitraum vorsieht.

3.2. Upstalsboom weist ferner darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach §651a und § 651c BGB, die im
       Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere
       das Rücktrittsrecht gem. § 651 h BGB. Handelt es sich hingegen um einen Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB, der von einem Verbraucher 
       außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, dann steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt wiederum dann 

4. Immobiliennutzung

4.1. Gemietete Ferienimmobilien stehen dem Gast am Anreisetag ab 17:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienimmobilie
       ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat Geschirr, Küchengeräte etc. zu reinigen, Geschirrspüler und Kühlschrank auszuräumen
       und den Müll zu entsorgen.

4.2. Der Vermieter ist berechtigt, für zusätzliche Reinigungskosten eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR zu erheben, wenn der Mieter nicht für die ihm
       gemäß Ziffer 4.1. obliegende Reinigung gesorgt hat. Die Gebühr ist vom Gast vor Ort zu begleichen.

 

4.3. In ausgewiesenen Ferienimmobilien steht dem Gast ein Internetzugang bzw. WLAN zur Verfügung. Upstalsboom gibt bestehende Informationen
       des Vermieters hierzu (z. B. über Kostenpflicht/Kostenfreiheit) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an den Gast weiter. Der Gast wird
       gebeten zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Einrichtungen in den Ferienimmobilien nicht für eine intensive bzw. geschäftsmäßige

       Nutzung ausgelegt sind; insbesondere der Zugriff vieler Gäste zu bestimmten Zeiten kann zu einer verminderten Übertragungsqualität führen. Bei
       der Nutzung des Internetzugangs wird der Gast die Vorgaben des Vermieters beachten. Der Mieter verpflichtet sich den Internetzugang der
       Ferienimmobilie insbesondere nicht zu nutzen für:

       ▪ die Verbreitung oder den Empfang von straf- bzw. rechtswidrigen lnhalten bzw. von Hinweisen auf solche lnhalte;
       ▪ rechtswidrige Kontaktaufnahmen bzw. unerwünschten Nachrichtenversand (z. B. Verbreitung von SPAM);
       ▪ die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen");
       ▪ die Verletzung von nationalen bzw. internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie von sonstigen
         gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;

       ▪ das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking");
       ▪ die Benutzung von Einrichtungen oder das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur
         des zur Verfügung gestellten Internetzugangs führen oder führen können.

4.4.  Das Mitbringen von Haustieren ist dem Gast nur bei Vorliegen einer Zustimmung, die mindestens der gesetzlichen Textform genügen muss,
        gestattet. Für die Mitnahme von Haustieren fällt ein Aufpreis an, der dem Gast im Rahmen des Vertragsschlusses rechtzeitig mitgeteilt wird.


5. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen

5.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die gesetzlichen Steuern und alle
       Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können zusätzlich
       anfallende lokale Abgaben (z.B. Kurtaxe, Übernachtungssteuer etc.). Die lokalen Abgaben werden grundsätzlich vom Gastgeber vor Ort erhoben,
       der den Betrag an die jeweilige Gemeinde weiterleitet. Auf eine eventuell zusätzlich anfallende Übernachtungssteuer wird bereits im Rahmen der
       Angebotsunterbreitung gesondert hingewiesen.

5.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der
       Beschreibung der Unterkunft sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen,
       ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.

5.3. Wird die berufliche oder betriebliche Veranlassung des Aufenthalts vom Gast nachgewiesen, können Preise zuzüglich/exklusive der für entgeltliche
       private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anfallenden Tourismusabgaben angegeben werden. Zur Nachweisführung ist die Angabe einer
       validen Firmenanschrift für die Rechnungslegung und die Vorlage der ausgefüllten Arbeitgeberbestätigung erforderlich.

5.4. Pro Vertragsschluss fällt ein Serviceentgelt in Höhe von 19,00 € inkl. MwSt. an.

5.5. Der vereinbarte Preis ist in voller Höhe bis spätestens einen (1) Monat vor dem Anreisetag auf das in der Vertragsbestätigung benannte Konto von
       Upstalsboom zu überweisen. Abweichend davon ist der Preis der Unterbringung bei Last-Minute-Buchungen mit Bereitstellung fällig.
       Upstalsboom ist vom jeweiligen Vermieter der jeweiligen Ferienimmobilie ausdrücklich zum Inkasso bevollmächtigt.

5.6. Upstalsboom bittet darum, den Gesamtpreis vorzugsweise durch EC-Kartenzahlung oder Kreditkartenzahlung abzuwickeln.

5.7. Im zu zahlenden Gesamtpreis ist eine Endreinigungspauschale enthalten, deren Höhe von Zuschnitt und Ausstattung der jeweiligen
       Ferienimmobilie abhängig ist. Die Pauschale wird bei Vertragsschluss in konkreter Höhe genannt. Der Gast ist verpflichtet, vor dem
       Vertragsschluss anzugeben, ob er die Endreinigung der Ferienimmobilie eigenständig durchführen wird. Nach ordnungsgemäßer und von
       Upstalsboom bestätigter Endreinigung wird dem Gast die Endreinigungspauschale erstattet.

5.8. Im Gesamtpreis nicht enthalten ist die Bereitstellung von Bettwäsche, Dusch- und Handtüchern in den Ferienwohnungen und -häusern
       (ausgenommen ausgewählte, im Einzelfall konkret zu benennende Anlagen). Ein entsprechendes Wäschepaket kann der Gast - soweit verfügbar -
       optional gegen einen Aufpreis, welcher sich nach der aktuell geltenden Preisliste von Upstalsboom richtet, pro Person hinzubuchen.
 

6. Rücktritt bzw. Nichtanreise des Gastes

6.1. Ein Rücktritt des Gastes vom Mietvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches
       Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

6.2. Ist das nicht der Fall, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Miete trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Gast wird von
       der Mietzahlungspflicht nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der Ferienimmobilie gehindert
       wird. Die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienimmobilie sowie die ersparten Aufwendungen sind auf den Mietpreis
       anzurechnen. Kann die Ferienimmobilie nicht anderweitig vermietet werden, werden pauschal 20 % vom Mietpreis als ersparte Aufwendungen
       abgezogen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die vorgenannte Pauschale nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
       Upstalsboom behält sich vor, dem Gast in diesem Fall ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 40,00 € inkl. MwSt. zu berechnen.

6.3. Der Rücktritt sollte in Textform (in aller Regel per E-Mail an info@upstalsboom.de) erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam,
       an dem sie bei Upstalsboom eingeht.

6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

6.5. Auf den Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes (z. B. über Reiserücktrittskosten) wird empfehlend hingewiesen.

7. Beanstandungen des Gastes

7.1. Sollten Beanstandungen auftreten, so obliegt es dem Gast, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Upstalsboom
       wird sich zwar bei entsprechender Kontaktaufnahme gleichfalls um eine Behebung der Beanstandungen bemühen. Sie ist hierzu jedoch nicht
       verpflichtet und eine Beanstandung gegenüber Upstalsboom entbindet den Gast nicht von der Verpflichtung, die Beanstandung unverzüglich dem
       Vermieter anzuzeigen.

7.2. Der Gast wird gebeten zu beachten, dass Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter teilweise oder insgesamt entfallen können, sofern diese
       Anzeige durch den Gast schuldhaft nicht erfolgt.

7.3. Sollten Beanstandungen des Gastes nach Überprüfung durch den Vermieter oder durch einen vom Vermieter beauftragten Dritten tatsächlich nicht
       festgestellt werden können, ist der Vermieter berechtigt für die durch die Beanstandungen des Gastes - sofern diese außerhalb der gewöhnlichen
       Geschäftszeiten des Vermieters liegen (in der Regel nach 17.00 Uhr) - ausgelösten Serviceleistungen, eine Servicegebühr in Höhe von 50,00 EUR
       zu berechnen. Die Servicegebühr ist vom Gast vor Ort zu begleichen. Der Vermieter behält sich darüber hinaus die Geltendmachung von weiteren
       Schadensersatzforderungen gegen den Gast vor.

7.4. Ziffer 7.3. gilt entsprechend für den Fall, dass eine Türöffnung durch den Vermieter oder durch einen vom Vermieter beauftragten Dritten nach
       Verlust des Schlüssels oder aufgrund von Bedienfehlern durch den Gast erforderlich wird.

7.5. Die Zahlung der Servicegebühr entfällt bei Beanstandungen des Gastes, die ein unverzügliches Eingreifen des Vermieters oder eines vom
       Vermieter beauftragten Dritten erforderlich machen. Hierunter fallen insbesondere Beanstandungen aufgrund Wasserschäden, defekten Toiletten
       oder nicht funktionalen Schlüsseln bzw. Keycards.

 

8. Verjährung

8.1. Ansprüche des Gastes gegen Upstalsboom aus dem Vermittlungsvertrag verjähren abweichend von § 195 BGB innerhalb eines Jahres, es sei denn,
        es handelt sich um Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder solchen Schäden, die auf einer
        grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Upstalsboom oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
        Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Upstalsboom beruhen.

8.2. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden
       Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.3. Schweben zwischen dem Gast und Upstalsboom Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
       Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Vermieter, bzw. Upstalsboom die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
       vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Soweit sich aus diesem Vertrag und nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Upstalsboom bei einer Verletzung von
        vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Upstalsboom haftet nicht für die Angaben des Vermieters sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Vermieter zu
       erbringenden Leistungen.

9.3. Upstalsboom haftet aus dem Besorgungsvertrag gemäß den nachstehenden Bestimmungen.

9.4. Auf Schadensersatz haftet Upstalsboom – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
       Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Upstalsboom vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften
       (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

       ▪ für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

       ▪ für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
         Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
         in diesem Fall ist die Haftung der Upstalsboom jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.5.  Die sich aus Ziffer 9.4. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren
        Verschulden Upstalsboom nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Upstalsboom einen Mangel arglistig
        verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.

9.6.  Die Haftung des Vermieters aus dem Unterkunftsvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
        der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder
        eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

9.7. Für die Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB.

9.8. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als
       Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

10. Datenschutz

10.1. Die Vertragsparteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Im Rahmen der Nutzung der Dienste von Upstalsboom kann es zur Erhebung,
         Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Nutzers kommen (z.B. Kontaktformular, Buchungsstrecke). Die dafür geltenden
         Datenschutzinformationen von Upstalsboom sind unter https://www.upstalsboom-ferienwohnungen/datenschutz abrufbar.

11. Änderungen der AGB

11.1. Upstalsboom behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. Eine Änderung dieser AGB sind auch Änderungen bestehender
         oder die Einführung neuer Grundfunktionen oder Applikationen.

11.2. Upstalsboom wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der
         Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.

11.3. Die Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig, mindestens jedoch mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen, in Textform an die
         vom Nutzer hinterlegten Kontaktdaten bekannt gegeben; Upstalsboom wird den Nutzer auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen .
         sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen.

11.4. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw.
         Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Websites bzw. Dienste von Upstalsboom als angenommen.

11.5. Wirkt sich die Änderung zu Lasten des Nutzers aus, steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu, das mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum
         des Inkrafttretens der Änderung mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber Upstalsboom auszuüben ist.

11.6. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach den vorigen Absätzen sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der
        Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige
        grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Solche Änderungen können nur
        durch einvernehmliche Vereinbarung zwischen dem Gast und Upstalsboom vorgenommen werden.

12. Hinweise zur Verbraucherstreitschlichtung

12.1. Upstalsboom ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei
         Beschwerden kann sich der Gast daher an feedback@upstalsboom.de wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses
         Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen.

12.2. Upstalsboom ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats verpflichtet, über die Stelle für die Online-
         Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission zu informieren. Erreichbar ist diese mit diesem Link:

         https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Weiterführende Informationen stehen dort zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen
         Streitschlichtung steht Upstalsboom unter der im Website-Impressum genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

12.3. Upstalsboom weist des Weiteren darauf hin, dass Upstalsboom keine Verpflichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zur Teilnahme an
         Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen trifft und eine solche Pflicht auch nicht freiwillig übernommen worden ist.

13. Schlussbestimmungen 

13.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Upstalsboom und dem Gast aus dem Vermittlungsvertrag und diesen AGB unterliegen ausschließlich dem
         Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Gast ein Verbraucher gilt Satz 1 nur insoweit, als dass
         durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen
         wird. Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, wenn der Vertragsabschluss nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbstständigen
         beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

13.2. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
         für alle Streitigkeiten aus diesem Vermittlungsvertrag Emden. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder
         Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

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